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Nach § 9 Abs. 3 der See- und Uferordnung der Blaustein-See GmbH ist der Wassersport in der Zeit vom 01.04. - 31.10. eines jeden Jahres gestattet, d.h. Surfer, Segler und Kanuten dürfen den Blaustein-See nur während dieser Zeit mit ihren Sportgeräten nutzen. Eine Ausnahmeregelung besteht zurzeit nur für Taucher.
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